Vertragspartei ändern (aufnehmen und/oder entlassen)
Grundsätzlich ist es nicht erforderlich, den Mietvertrag zu ändern, wenn Sie eine Person in Ihren Haushalt aufnehmen möchten oder zum Beispiel Ihre Lebensgefährtin oder Lebensgefährte zu Ihnen zieht. Denn bei solch einer Vertragsänderung prüfen wir nicht nur die Einkommensverhältnisse der im Mietvertrag verbleibenden und der einziehenden Person erneut, sondern passen auch den Mietvertrag an die aktuelle Rechtsprechung an. So erheben wir unter anderem auch eine Kaution, wenn beim Einzug in die Wohnung keine Kaution gezahlt wurde.
Sollten Sie dennoch die Aufnahme oder Entlassung einer Vertragspartei wünschen, nutzen Sie bitte den vorgefertigten Antrag. Wir prüfen den Sachverhalt und senden Ihnen im Falle einer positiven Entscheidung einen Nachtrag zum Mietvertrag, den alle verbleibenden und neuen Vertragsparteien im Original unterschreiben müssen. Erst danach lassen wir Klingelschild- und Briefkastenbeschriftung ändern und übersenden Ihnen eine neue Wohnungsgeberbescheinigung.