Energiepreisbremsen
Der Bundestag hat am 15.12.2022 die Gesetzentwürfe für die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen beschlossen. Mit den Preisbremsen werden Sie als Mieterinnen und Mieter ebenso wie die Wirtschaft entlastet.
Die Gesetze (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und Strompreisbremsengesetz) gelten seit dem 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Die Geltungsdauer kann durch die Bundesregierung jedoch bis zum 30. April 2024 verlängert werden.
Wie funktionieren die einzelnen Preisbremsen?
Strompreisbremse
Für Haushalte und Kleingewerbe wird der Strompreis auf 40 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt jedoch nur für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Der Verbrauch, der über dieses 80-prozentige Kontingent hinausgeht, wird zu den vertraglichen Strompreisen berechnet.
Gas- und Wärmepreisbremse
Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen wird ein Kontingent von 80 Prozent des Erdgasverbrauchs mit 12 Cent je Kilowattstunde und für Wärme mit 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. Für darüber hinaus entstehende Verbräuche wird der jeweils gültige Vertragspreis berechnet. Die Höhe des Kontingents wird auf der Grundlage des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs für 2023 ermittelt.
Weshalb erfolgt die Deckelung des Kontingents bei 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs?
Hiermit will die Bundesregierung einen Anreiz zum Energiesparen geben.
Was müssen Sie tun, um von den Preisbremsen zu profitieren?
Nichts. Sie werden als Mieterin oder Mieter automatisch entlastet. Für Gas, Wärme und Allgemeinstrom im Rahmen der Betriebskostenabrechnung 2023, die Sie von uns im Jahr 2024 erhalten und für Ihren individuellen Stromverbrauch im Rahmen der Abrechnung mit Ihrem jeweiligen Stromversorger. Jede Einsparung von Energie im Gebäude, egal ob durch Sie oder durch uns, z.B. durch Maßnahmen an technischen Anlagen, leistet einen entscheidenden Beitrag.
Lesen Sie hier gerne nach, wie Sie Energie einsparen können und wie wir Ihnen dabei helfen: degewo.de/energie_sparen
Werden Anpassungen von Vorauszahlungen vorgenommen?
Von einer Absenkung der Vorauszahlungen nehmen wir derzeit im Sinne unserer Mieterinnen und Mieter Abstand, um eventuelle hohe Nachzahlungen zu vermeiden.
Die Weltmarktpreise für Energie schwanken nach wie vor sehr stark und der Zeitpunkt, zu dem Energie eingekauft wird, entspricht nicht dem Verbrauchszeitraum. Somit sind Ihre tatsächlichen Energiekosten gegenwärtig nicht verlässlich vorausschaubar. Witterungsbedingungen und Ihr individuelles Verbrauchsverhalten spielen ebenso eine wichtige Rolle.
Mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnungen für das Jahr 2022 in 2023 werden wir die Angemessenheit Ihrer Vorauszahlungen prüfen und sofern erforderlich, entsprechend anpassen.
Weitere Informationen zu den Energiepreisbremsen finden Sie unter: www.bundesregierung.de