Mieterbeiräte
Mieterbeteiligung bei degewo: Die Aufgaben des Mieterbeirats und Betriebskostenbeirates.
Die Beteiligung und Mitwirkung unserer Mieterinnen und Mieter haben bei degewo eine lange Tradition. Dabei sind die Formen verschieden. Sie reichen vom Mieterbeirat über den Betriebskostenbeirat bis zum Nachbarschaftsverein. Häufig entstanden diese Mietervertretungen in „Krisensituationen“, beispielsweise mit der großflächigen Instandsetzung und Modernisierung unserer Wohnanlagen. Unsere Erfahrungen zeigen: Der größte Erfolg und die stärkste Nachhaltigkeit erreichen wir seit jeher dort, wo wir nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten.
Was macht ein Mieterbeirat?
Mieterbeiräte sind wichtige Partner in unseren Quartieren. Sie vertreten die Interessen aller Mieterinnen und Mieter ihres jeweiligen Quartiers gegenüber degewo. Ob Vorschläge zur Verkehrsberuhigung, eine bessere Beleuchtung in der Wohnanlage oder eine neue Innenhofgestaltung – gemeinsam mit uns schaffen sie die Grundlage für die aktive Mitwirkung und Mitgestaltung durch unsere Mietenden. Die Beiräte konzentrieren sich voll und ganz auf die Belange der Nachbarschaft und tragen zur Weiterentwicklung unserer Quartiere bei. Als Interessenvertretung machen sie sich für ein lebenswertes Wohnumfeld stark.
Neue Satzung für Mieterbeiräte
(gemäß Artikel 2 §§ 6 UND 7 WOVG Bln)
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben seit März 2023 eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW).
Alle Mieterbeiräte hatten anschließend in einem Workshop die Möglichkeit, die Inhalte der Mustersatzung zu diskutieren und zu finalisieren. Dazu entsendeten die Mieterräte jedes LWU je ein Mitglied in den Workshop. Grundlage der Entwurfsfassung waren
- das novellierte Wohnraumversorgungsgesetz,
- die aktuell gültige Satzung und Wahlordnung der Mieterräte der LWU gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln,
- die in ihrer Gültigkeit verlängerten Leitlinien für Mieterbeiräte (die damit abgelöst werden),
- die Inhalte der individuellen Vereinbarungen der LWU.
Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU tritt die Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten bei degewo am 01.01.2024 in Kraft. Ihre Umsetzung und Kompatibilität mit den rechtlichen Anforderungen, die in der Satzung festgelegt sind, wird nach 2 Jahren überprüft und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert.
Mieterbeiräte Kundencenter West
Mieterbeiräte Kundencenter Nordost
Mieterbeiräte Kundencenter Südost
Mieterbeiräte Kundencenter Süd
Betriebskostenbeirat
Die Aufgaben des Betriebskostenbeirates sind breit gefächert. Das Gremium führt stichpunktartige Kontrollen der Belege zu den Betriebskosten-Abrechnungen durch, bewertet Verbrauchsentwicklungen, erstellt Analysen, deckt Einsparpotenziale im Unternehmen als auch bei den Mieterinnen und Mietern auf, begutachtet Leistungen sowie Verträge z. B. von Reinigungsfirmen und nimmt Anregungen sowie Kritik von allgemeinem Interesse entgegen. Damit stellen wir uns bewusst einer kritischen Bewertung durch unsere Mietenden. Zudem eröffnen die ehrenamtlich tätigen Mietenden des Beirates durch unvoreingenommene Ansichten unseren Mitarbeitenden neue Blickwinkel in Sachen Betriebskosten.
Interesse geweckt? Kandidieren Sie!
Wenn Sie sich als Mieterbeirat oder Betriebskostenbeirat bei degewo engagieren möchten, wenden Sie sich an mietergremien[at]degewo.de. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen mit weiteren Informationen und können auch den Kontakt zu den bestehenden Beiräten herstellen. Nutzen Sie als Beirat die Chance, Ihr Wohnquartier aktiv mitzugestalten.