Compliance
Das umfassende Compliance-Programm von degewo überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien.
Compliance, die Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien, gehört zu unserer unternehmerischen Verantwortung und zu unseren Zielen. Zur Erreichung dieses Ziels ist es von herausragender Bedeutung, dass degewo und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordnungsgemäß handeln.
Dies bedeutet in erster Linie die Einhaltung sämtlicher externer und interner Vorschriften und Regeln (z. B. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien, Anweisungen, Betriebsvereinbarungen) sowie die Übereinstimmung mit gesellschaftlichen, moralischen und wirtschaftsethischen Wertevorstellungen.
Eine vorbildliche Compliance bzw. Regeltreue ist eine wichtige Voraussetzung, um unsere Reputation und den langfristigen Erfolg als Unternehmen sicherzustellen. Unser Compliance-Programm ist integraler Bestandteil unserer Führungs- und Managementstruktur und umfasst alle Bereiche der degewo AG und ihrer Tochtergesellschaften. Es ist mit unserem Risiko-Management abgestimmt und unterliegt einer ständigen Weiterentwicklung.
Die/der Compliance-Beauftragte unterstützt Vorstand und Führungskräfte, welche die Verantwortung für die Einhaltung von Gesetzen, Vorschriften und Richtlinien tragen. Darüber hinaus verpflichten sich Vorstand und Führungskräfte, eine Vorbildfunktion einzunehmen und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Umsetzung und Einhaltung der Compliance-Regeln zu unterstützen.
Hinweisgeberverfahren
Wir bieten über unser Hinweisgeberverfahren sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch außenstehenden Dritten die Möglichkeit, uns Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder Risiken zu übermitteln. Hinweise werden unter Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes grundsätzlich vertraulich behandelt.
Wir haben für das Hinweisgebervefahren eine Verfahrensordnung festgelegt und im Internet veröffentlicht.
Als mögliche Compliance-Verstöße oder Risiken in diesem Zusammenhang gelten:
- Verstöße gegen Strafvorschriften nach deutschem Recht;
- Verstöße, die mit Bußgeld bedroht sind (Ordnungswidrigkeiten), soweit die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient;
- Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, die zur Umsetzung bestimmter europäischer Regelungen getroffen wurden, und Verstöße gegen unmittelbar geltende EU-Rechtsakte (z. B. Verstöße gegen Geldwäschegesetz, Datenschutz-Grundverordnung usw.);
- Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie auf Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten, die durch das wirtschaftliche Handeln von degewo im eigenen Geschäftsbereich oder eines unmittelbaren Zulieferers entstanden sind.
Bitte beachten Sie, dass Meldungen ohne Compliance-Bezug nicht im Rahmen des Hinweisgeberverfahrens bearbeitet werden. Für solche Anliegen wenden Sie sich bitte an unsere Zentrale Kundenberatung.
Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder Risiken können über folgende Meldekanäle abgegeben werden:
Compliance-Stelle
Kontaktdaten:
Persönlich / vertraulich
degewo AG
Compliance
Potsdamer Straße 60
10785 Berlin
Tel.: 030 26485 1190
Ombudsperson
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank
Seit dem 1. April 2021 ist Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank / FS-PP Berlin Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als externer Vertrauensanwalt / Ombudsmann für den degewo-Konzern tätig.
Herr Dr. Frank steht sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern als auch externen Hinweisgeberinnen und Hinweisgebern als unabhängiger und erfahrener Ansprechpartner für Hinweise auf mögliche Regelverstöße des Unternehmens bzw. im Unternehmen zur Verfügung. Er nimmt Hinweise auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von erheblichem Gewicht vertraulich entgegen. Er schützt die Identität von Hinweispersonen und gibt Informationen nur nach Freigabe und auf Wunsch anonymisiert an die Compliance-Beauftragte bzw. den Compliance-Beauftragten von degewo weiter. Der Ombudsmann dient nicht als allgemeine Beschwerdestelle für Mieterinnen und Mietern oder Mietinteressentinnen und Mietinteressenten.
Sofern Sie mit Herr Rechtsanwalt Dr. Frank in seiner Funktion als degewo-Ombudsmann Kontakt aufnehmen möchten, erreichen Sie ihn unter folgenden Kontaktdaten:
Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank
030 318685-934
vertrauensanwalt-degewo[at]fs-pp.de.
Externe bundesweite Meldestellen nach Hinweisgeberschutzgesetz
Bundesamt für Justiz
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Bundeskartellamt