Wohngesundheit
Wir kümmern uns um den Schutz Ihrer Wohnung und beantworten Ihre wichtigsten Fragen.
Die Wohnung ist oft als „dritte Haut des Menschen“ bezeichnet worden. Und in diesem Sinne betrachten wir alle degewo-Wohnungen. Sie bieten Schutz und Behaglichkeit, hier verorten Sie in aller Regel Ihren räumlichen Lebensmittelpunkt. In besonderem Maße gilt unser Augenmerk als Wohnungsbauunternehmen daher dem gesunden Wohnen – beim Neubau wie auch bei unseren Bestandswohnungen. So achten wir akribisch auf den Einsatz gesunder Baustoffe. Wo im Bestand notwendig, sorgen wir für die professionelle Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen.
Asbest - Ihre Fragen und unsere Antworten
Mit der Beantwortung der häufigsten Fragen zum Thema Asbest, möchten wir nachfolgend zur Aufklärung beitragen und möglichen Verunsicherungen vorbeugen.
Was ist Asbest?
Asbest galt in der Bauindustrie vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren als „Wunderfaser“, die über eine hohe Hitze- und Säurebeständigkeit verfügt. Deshalb wurde Asbest zur Verbesserung des Brandschutzes unter anderem in Dach-Wellplatten, Wand- und Bodenplatten, im Dämmmaterial von Fassaden oder auch in Estrich eingearbeitet.
Wird der Stoff heute noch verbaut?
Nein! In der Zwischenzeit ist bekannt, dass das Einatmen von freigesetzten Asbestfasern zu Gesundheitsschäden führen kann. Daher ist seit 1993 die Herstellung und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten.
Allerdings kann sich der Stoff noch in zahlreichen Gegenständen befinden, die vor 1993 verbaut wurden. Daher sollten beschädigte Abwasserrohre, Floor-Flex-Bodenplatten* oder auch Balkonbrüstungen sorgsam behandelt werden, um ein mögliches Freisetzen von Asbest zu verhindern.
* Floor-Flex-Platten sind äußerlich kaum von PVC zu unterscheiden. Die in der Regel quadratischen Kunststoffplatten wurden in den 50er- bis 70er-Jahren häufig als Bodenbelag und manchmal auch als Wandbelag verbaut.
Besteht Gesundheitsgefahr bei unbeschädigtem, festgebundenem Asbest?
Nein! Grundsätzlich stellt Asbest in fest gebundener Form keine Gesundheitsgefährdung dar, denn bei unbeschädigten Asbestprodukten sind die Faseranteile fest gebunden und werden nicht freigesetzt.
Auch bei leicht beschädigten Floor-Flex-Platten bewegt sich eine mögliche Faserfreisetzung in dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Vertrauensbereich. Allerdings müssen beschädigte Bauteile, wie Floor-Flex-Bodenplatten oder Fassadenabschnitte umgehend dem zuständigen degewo-Kundenzentrum mitgeteilt werden. Die Reparaturen in Eigenregie oder Arbeiten an möglicherweise asbesthaltigen Bauteilen und Gegenständen sind gesetzlich verboten. Nur spezialisierte Bauunternehmen sind in der Lage, Reparaturen sorgsam und mit minimaler Staubaufwirbelung und damit einhergehender Verunreinigung der Raumluft durchzuführen.
Welche Wohnungen sind möglicherweise asbestbelastet und was unternimmt degewo?
degewo besitzt beziehungsweise verwaltet derzeit rund 75.000 Wohnungen in Berlin. Mit Stand vom 31.12.2018 stehen von 25.380 Mieteinheiten – die im zu betrachtenden Zeitraum von 1960 bis 1993 in West-Berlin gebaut wurden – 16.277** Wohnungen unter direktem Verdacht asbesthaltige Floor-Flex-Platten und asbesthaltigen Kleber als Boden- bzw. Wandbelag verbaut zu haben.
** Stand: 27. Februar 2019 (laufende Aktualisierung)
Entsprechend einer 2013 etablierten Asbest-Strategie investiert degewo jährlich einen siebenstelligen Betrag in die Schadstoffsanierung. Von den Begebenheiten abhängig, greifen Fallabhängig unterschiedliche Maßnahmen zur Asbestbeseitigung:
Fall 1: Die Wohnung ist bewohnt.
Meldet der Mieter seinem zuständigen Kundenzentrum einen Schaden an vorhandenen potenziell asbesthaltigen Boden- oder Wandbelägen, wird umgehend eine Untersuchung auf Asbest durch akkreditierte Labore veranlasst. Sollte ein Asbestgehalt festgestellt werden, erfolgt – entsprechend der Vorgaben des Senats – eine Instandsetzung oder ein Komplettrückbau der Räume.
Fall 2: Die Wohnung wird neu vermietet oder steht leer.
Zwischen einem Mieterwechsel erfolgt grundsätzlich ein kompletter Ausbau aller asbesthaltiger Floor-Flex-Platten sowie Beseitigung des asbesthaltigen Klebers durch spezielle, akkreditierte Fachfirmen mit emissionsarmen Arbeitsverfahren.
Fall 3: Die Wohnung wird im Zuge einer Strangsanierung, einer Modernisierung oder Komplettsanierung des Hauses erneuert.
Wird im Rahmen einer Strangsanierung in einzelnen Räumen ein Asbestgehalt festgestellt, wird ein – für die Strangsanierung erforderlicher – Rückbau einzelner Floor-Flex-Platten veranlasst. Bei einer Modernisierung oder Komplettsanierung des Hauses erfolgt auch hier in allen Räumen ein kompletter Ausbau der asbesthaltigen Floor-Flex-Platten sowie Beseitigung des asbesthaltigen Klebers durch spezielle, akkreditierte Fachfirmen mit emissionsarmen Arbeitsverfahren.
Bitte beachten Sie:
• Keine Arbeiten an alten Gegenständen vornehmen! Dazu gehören Dach-Wellplatten, Wand- und Bodenplatten, Dämmmaterialien von Fassaden, Heizkörperverkleidungen und Hohlraumabdichtungen, Estriche, Dichtungen und Abwasserrohre.
• Vermeiden Sie die vorsätzliche Beschädigung von Floor-Flex-Platten!
Bohren, Schleifen, Sägen, Brechen, Fräsen, Schneiden und Trennschneiden, Reinigen mit Hochdruckwasserstrahl oder sonstige mechanische Bearbeitung beschädigen die Oberfläche und können Asbestfasern freisetzen.
• Halten Sie sich von beschädigten Bauteilen fern!
• Melden Sie Schäden an oben genannten Bauteilen umgehend in Ihrem Kundenzentrum.