Wohnungsgeberbescheinigung beantragen
Sie benötigen eine „Wohnungsgeberbescheinigung“? Diese Bescheingung informiert das Einwohnermeldeamt darüber, dass eine Mieterin oder ein Mieter in die genannte Wohnung eingezogen ist. Wir stellen diese nur für Hauptmieterinnen und -mieter aus. Kinder benötigen keine Wohnungsgeberbescheinigung.
Sollten Sie zum Beispiel (uns gemeldete und genehmigte) Familienangehörige, Lebensgefährten, Ehepartnerinnen oder Untermieterinnen und Untermieter in Ihrer Wohnung aufgenommen haben, dann sind Sie in dem Fall die Wohnungsgeberin bzw. der Wohnungsgeber. degewo ist Eigentümer bzw. Eigentümerin der Wohnung. Das bedeutet, dass nicht wir - sondern in diesem Fall Sie - den in den Haushalt aufgenommenen Personen eine Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen müssen.
Die mit einem * versehenen Felder sind Pflichtfelder.