Vorsorgevollmacht / Generalvollmacht
Sie möchten eine Person bevollmächtigen, alle Wohnungsangelegenheiten für Sie zu klären oder Ihre Post zu empfangen?
Bitte übersenden Sie uns als Anlage eine entsprechende Generalvollmacht / Vorsorgevollmacht, welche explizit Wohnungsangelegenheiten inklusive das Recht zur Kündigung und / oder Postangelegenheiten umfasst. Anschließend hinterlegen wir die gewünschte Person in unserem System und führen den Schriftverkehr aus unserem Hause ausschließlich mit der bevollmächtigten Person. Dieses gilt jedoch nicht für Fremdfirmen, die in unserem Auftrag tätig sind, welche z. B. Terminankündigungen direkt in den Briefkasten unserer Mieter stecken. Die Firmen arbeiten mit Mieterlisten, bei denen jedoch keine Betreuer oder andere gesetzliche Vertreter hinterlegt sind.
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