Mieterbeiräte
Ihr Ansprechpartner im Kiez
Die Beteiligung und Mitwirkung unserer Mieterinnen und Mieter haben bei degewo eine lange Tradition. Dabei sind die Formen verschieden und reichen vom Mieterbeirat bis zum Nachbarschaftsverein. Unsere Erfahrungen zeigen: Der größte Erfolg und die stärkste Nachhaltigkeit erreichen wir seit jeher dort, wo wir nicht gegeneinander, sondern miteinander arbeiten.
Finden Sie Ihren Mieterbeirat
Ihre Straße ist nicht aufgeführt?
Dann besteht in Ihrem Quartier aktuell kein Mieterbeirat. Sollte eine Wahl für Ihre Adresse vorgesehen sein, informieren wir Sie rechtzeitig. Bei Fragen oder Anliegen helfen wir Ihnen gerne über unsere Zentrale Kundenberatung weiter.
Was macht ein Mieterbeirat
Die Mieterbeiräte vertreten die Interessen aller Mieterinnen und Mieter ihres jeweiligen Quartiers gegenüber degewo. Sie konzentrieren sich dabei voll und ganz auf die Belange der Nachbarschaft und tragen zur Weiterentwicklung dieser bei.
Aufgaben und Aktivitäten eines Mieterbeirats
- Impulse und Ideen zur Verbesserung des Wohnumfelds geben
- Einsatz für die Interessen der Mieterinnen und Mieter im Quartier
- Engagement für eine starke und lebendige Nachbarschaft
- Pflanzaktionen, Hofflohmärkte oder Nachbarschaftsfeste organisieren
- Mietersprechstunden anbieten, durch Aufräumaktionen das Quartier attraktiver gestalten
- gemeinsam mit den zuständigen degewo-Mitarbeitenden Quartiersbegehungen durchführen
Wie unterstützen wir die Mieterbeiräte?
- Pauschale Aufwandsentschädigung für die ehrenamtliche Tätigkeit
- Angebot von Räumen für Sprechstunden und Sitzungen (nach Verfügbarkeit)
- Jährliches Budget für die Anschaffung von Arbeitsmaterialien und zur Umsetzung von Aktivitäten
- Unfall- und Haftpflichtversicherung über degewo
- Ehrenamtskarte des Landes Berlin als Anerkennung des Engagements
- Jährliche Fortbildungsangebote, um das Know‑how für die Arbeit im Quartier weiter auszubauen
- Unterstützung bei der Organisation von Mieterfesten
- Jährliche Einladung zum „Tag der Mietergremien“ – als Dankeschön, aber auch als Möglichkeit zum Austausch und zur Vernetzung
- Jahresauftaktveranstaltung mit allen Mieterbeiräten, bei der wir über Projekte und Vorhaben in den Quartieren informieren
Ich bringe mich gerne ein, tue etwas für mein Umfeld und mag es, die Ergebnisse meiner Arbeit zu sehen. Durch mein Engagement im degewo-Mieterbeirat kann ich das verwirklichen.
Satzung für Mieterbeiräte
Die landeseigenen Wohnungsunternehmen (LWU) haben seit März 2023 eine Mustersatzung für Mieterbeiräte und eine Musterwahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln erarbeitet. Dies erfolgte in Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen (SenSBW).
Mehr Informationen zur Satzung
Alle Mieterbeiräte hatten anschließend in einem Workshop die Möglichkeit, die Inhalte der Mustersatzung zu diskutieren und zu finalisieren. Dazu entsendeten die Mieterräte jedes LWU je ein Mitglied in den Workshop. Grundlage der Entwurfsfassung waren
- das novellierte Wohnraumversorgungsgesetz,
- die aktuell gültige Satzung und Wahlordnung der Mieterräte der LWU gemäß Artikel 2 §§ 6 und 7 WoVG Bln,
- die in ihrer Gültigkeit verlängerten Leitlinien für Mieterbeiräte (die damit abgelöst werden),
- die Inhalte der individuellen Vereinbarungen der LWU.
Nach Kenntnisnahme durch die Aufsichtsräte der LWU tritt die Satzung für Mieterbeiräte und Wahlordnung zur Bildung von Mieterbeiräten bei degewo am 01.01.2024 in Kraft. Ihre Umsetzung und Kompatibilität mit den rechtlichen Anforderungen, die in der Satzung festgelegt sind, wird nach 2 Jahren überprüft und hinsichtlich ihrer Wirksamkeit evaluiert.